Anpassung Fahrgeld
Der HVV hat zum 1. Januar 2026 seine Preise erhöht. Der Spielausschuss hat deshalb eine Anpassung der Fahrgelder für Schiedsrichter, Zeitnehmer,…
Seit der bundesweiten Diskussion um sexuellen Missbrauch in Institutionen (z. B. Chöre, Internate, katholische Kirche …) setzt sich auch der organisierte Sport verstärkt mit dieser Thematik auseinander. Mit der Erklärung des DOSB „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“, die bei der Mitgliederversammlung 2010 verabschiedet worden ist, ist der Prozess der Auseinandersetzung systematisiert worden. Seit dem wird das Thema in fast allen Landessportbünden oder Sportjugenden bearbeitet. In Hamburg ist die Hamburger Sportjugend ein wichtiger Ratgeber für alle Vereine und ein besonderer Impulsgeber für die Sportvereine, die sie sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt positionieren wollen. Der Hamburger Handball-Verband hat die Ächtung von sexualisierter Gewalt 2017 in der Satzung verankert.
2012 trat das neue Bundeskinderschutzgesetz (BuKischG) in Kraft, das den Ausschluss einschlägig Vorbestrafter nach § 72a SGBVIII, besser bekannt als erweitertes Führungszeugnis, im Kinder- und Jugendbereich festschreibt.
Personen, deren Führungszeugnis Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit aufweist, sind von der Kinder- und Jugendarbeit im Verein/Verband auszuschließen.
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